Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.1966

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66   

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https://dejure.org/1966,1258
BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1966 - 4 StR 27/66 (https://dejure.org/1966,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Meineids und wegen falscher uneidlicher Aussage - Vorliegen von Verfahrensrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 70
  • NJW 1966, 1037
  • MDR 1966, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 89/55
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    In der Regel wird sich deshalb auch nicht ausschließen lassen, daß ein ohne Heranziehung der Jugendgerichtshilfe ergangenes Urteil im Strafausspruch auf diesem Verfahrensverstoß beruht (vgl. BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12; vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -).

    Zu einer eingehenden Würdigung bestand hier um so mehr Veranlassung, als die Tat mehr als 7 Jahre zurücklag (vgl. auch BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 - bei Dallinger MDR 1956, 12), die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist und der Angeklagte möglicherweise unter dem Einfluß der erheblich älteren Mitangeklagten M. gestanden hat.

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Daß hier die Jugendkammer auf Grund des Beschlusses des Präsidiums (vgl. BGHSt 15, 217, 220, 221) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]als Ferienstrafkammer tätig geworden ist, gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlaß.
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Die Einlassung der Mitangeklagten M. zu dem im Urteil wiedergegebenen Brief an ihre Eltern durfte die Jugendkammer wie jede andere Beweistatsache würdigen, auch wenn sich die Mitangeklagte im übrigen zum Anklagevorwurf nicht geäußert hat (BGHSt 20, 298).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Eine fortgesetzte Tat käme nur in Betracht, wenn der Angeklagte vor Beendigung des Meineids den erforderlichen Gesamtvorsatz zur falschen Aussage auch im Anfechtungsprozeß gefaßt hätte (BGHSt 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61]; 19, 323) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Eine fortgesetzte Tat käme nur in Betracht, wenn der Angeklagte vor Beendigung des Meineids den erforderlichen Gesamtvorsatz zur falschen Aussage auch im Anfechtungsprozeß gefaßt hätte (BGHSt 16, 124, 128 [BGH 02.05.1961 - 1 StR 139/61]; 19, 323) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64].
  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Die Jugendkammer ist eine Strafkammer des Landgerichts (§ 33 Abs. 2 JGG); ihr ist lediglich ein besonderer sachlicher Geschäftskreis zugewiesen (BGHSt 18, 79, 82) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62].
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Kann nicht festgestellt werden, ob der Heranwachsende zur Zeit ihrer Begehung noch einem Jugendlichen gleichstand, so ist Jugendstrafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 116 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]).
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 JGG muß im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen - das gilt nach § 107 JGG ebenso für das Verfahren gegen einen Heranwachsenden - die Jugendgerichtshilfe herangezogen werden, und zwar auch dann, wenn der Beschuldigte, wie es hier der Fall war, zur Zeit des Verfahrens nicht mehr Heranwachsender ist (BGHSt 6, 354, 355) [BGH 12.10.1954 - 5 StR 335/54].
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Zwar ist es richtig, daß gemäß §§ 33 ff, 107 JGG über Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender grundsätzlich Jugendgerichte entscheiden sollen, weil diese dazu wegen ihrer Zusammensetzung - erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Richter (§ 37 JGG) sowie besonders ausgewählte Jugendschöffen (§ 35 JGG) - bevorzugt geeignet sind (BGHSt 7, 26, 28) [BGH 02.11.1954 - 5 StR 4921/54].
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54
    Auszug aus BGH, 04.03.1966 - 4 StR 27/66
    Hier hätte insbesondere auch geprüft werden müssen, ob der Angeklagte nicht etwa aus "Kavalierspflicht", aus einer falsch verstandenen Treue gegenüber einer, dazu noch wesentlich älteren Frau falsch ausgesagt hat (vgl. BGH Urt. v. 7. Oktober 1954 - 4 StR 216/54 - in LM Nr. 6 zu § 105 JGG).
  • BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem

  • BGH, 10.05.1955 - 5 StR 189/55

    Rechtsmittel

  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
    Während in der Rechtsprechung nicht beanstandet wird, wenn im Wege der Geschäftsverteilung Jugendstrafsachen und allgemeine Strafsachen denselben Richtern zur Erledigung übertragen werden (BGHSt 21, 70, 71), wird in der Rechtsprechung und der Rechtslehre in der Tat vertreten, dass es nicht nur einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 JGG sondern auch eine Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter darstelle, wenn Jugendstrafsachen nicht für den gesamten Verfahrensablauf dem Jugendrichter sondern nach Verfahrensstadien getrennt unterschiedlichen Richtern nach dem Geschäftsverteilungsplan zugeteilt werden (so VG Schleswig DRiZ 1991, 98; ihm folgend m.w.N. Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2349
BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65 (https://dejure.org/1966,2349)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1966 - 1 StR 569/65 (https://dejure.org/1966,2349)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1966 - 1 StR 569/65 (https://dejure.org/1966,2349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Generalkonsulats zum Einschreiten bei Vorliegen eines Fürsorgefalls - Abhängigkeit der Pflicht zur Hilfe seitens des Generalkonsulats vom Aufdecken der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse - Möglichkeit der Beitreibung der Darlehenssumme ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1037
  • MDR 1966, 518
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65
    In der Befugnis kann auch die allgemeine Berechtigung zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen liegen (BGHSt 2, 218, 221 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; s. aber auch BGHSt 5, 69; vgl. Tarif (Nr. 18) zum Gebührengesetz für das Auswärtige Amt und die Auslandsbehörden - BGBl III 27-2).

    Erforderlich ist in diesem Fall jedoch mindestens, daß die Behörde in dem betreffenden Aufgabenkreis berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt (RGSt 38, 209; BGHSt 2, 218, 220 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH LM StGB § 156 Nr. 7).

  • BGH, 03.11.1953 - 5 StR 300/53
    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65
    In der Befugnis kann auch die allgemeine Berechtigung zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen liegen (BGHSt 2, 218, 221 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; s. aber auch BGHSt 5, 69; vgl. Tarif (Nr. 18) zum Gebührengesetz für das Auswärtige Amt und die Auslandsbehörden - BGBl III 27-2).
  • RG, 10.11.1905 - 264/05

    Ist im Königreich Sachsen für das Verfahren in reinen Verwaltungssachen die

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65
    Erforderlich ist in diesem Fall jedoch mindestens, daß die Behörde in dem betreffenden Aufgabenkreis berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt (RGSt 38, 209; BGHSt 2, 218, 220 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH LM StGB § 156 Nr. 7).
  • BayObLG, 28.01.1960 - RReg. 4 St 346/58

    Abnahme von Versicherungen an Eides Statt durch bayerische Landratsämter

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - 1 StR 569/65
    Insoweit kann auch die Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung zulässig sein (vgl. § 294 ZPO; siehe auch BayObLGSt 1960, 30).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    Dies setzt zwar nicht zwingend eine gesetzliche Ermächtigung voraus; erforderlich ist aber zumindest, dass die jeweilige gerichtliche Behörde nach der einschlägigen Verfahrensordnung dazu berufen ist, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen, das die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen mit sich bringt, und die eidesstattliche Versicherung gerade über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht und in dem Verfahren, zu dem sie abgegeben wird, auch abgegeben werden darf (vgl. BGH, aaO; Urt. v. 8.3.1966 - 1 StR 569/65 - NJW 1966, 1037).
  • OLG Oldenburg, 19.07.2010 - 12 W 133/10

    Nachweisanforderungen an GbR für Grundbucheintrag

    Denn die Strafbarkeit gemäß § 156 StGB setzt voraus, dass die eidesstattliche Versicherung in dem Verfahren, in dem sie abgegeben wird, auch abgegeben werden darf (B GH NJW 1966, 1037).
  • AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162

    Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes

    Nach diesen Grundsätzen ist das Grundbuchamt im Hinblick auf den für eine GbR zu führenden Vertretungsnachweis nicht für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig, weil dies weder im materiellen Recht noch in der für das Grundbuchverfahren geltenden Verfahrensordnung vorgesehen ist (BayObLG NStZ 1990, 340; BayObLG Rpfleger 2000, 451, 453: explizite Verneinung der Zuständigkeit) und eine solche Zuständigkeit des Grundbuchamts wegen der aus rechtsstaatlichen Erwägungen abzulehnenden erweiternden Auslegung des § 156 StGB auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Beweisnot oder aufgrund des Bedürfnisses der Bekräftigung oder Erhärtung einer Parteibehauptung begründet werden kann (BGH NJW 1953, 994; BGH NJW 1966, 1037).
  • OLG Oldenburg, 03.03.1983 - 11 UF 173/82
    Auch in dem möglichen Umfang der Ermittlungen sind die beiden Verfahren nicht gänzlich gleichartig ausgestaltet: Das Gericht kann in dem Prozeßkostenhilfeverfahren Glaubhaftmachung unter Einschluß der Abgabe einer Versicherung an Eides Statt verlangen (§§ 118 Abs. 2, 294 ZPO); für die Behörde der Sozialhilfe besteht diese Möglichkeit nicht (§ 23 SGB X; BGH NJW 1966, 1037).
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